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KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit dem 2. August 2026 für Kunst und Kultur gilt

KI-Funken · September 2026 · 9 Min. Lesezeit

Mein CRM-Anbieter hat wieder die Preise erhöht. Also habe ich mir mit KI in zwei Stunden ein eigenes gebaut. Genau diese Leichtigkeit ist der Grund für eine Regel, die seit dem 2. August 2026 gilt: die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Was Kulturorganisationen und Kunstschaffende jetzt wissen müssen. Verständlich erklärt, mit Checkliste.

Antonia Bahr sitzt am Esstisch vor einem Laptop und zeigt lächelnd auf den Bildschirm mit ihrem selbst gebauten CRM.
Antonia Bahr an ihrem selbst gebauten CRM. Foto mit KI (ChatGPT) bearbeitet und ins Querformat erweitert.

Vor ein paar Wochen hat mein CRM-Anbieter schon wieder die Preise erhöht. CRM steht für Customer Relationship Management. Das ist ein Programm, das Kundenkontakte verwaltet: Adressen, Gespräche, Angebote. Ich habe für Funktionen gezahlt, die ich nie genutzt habe. Also habe ich etwas ausprobiert: Ich habe mir mit Claude Code ein eigenes CRM-System gebaut. In zwei Stunden. Es kann genau das, was ich brauche, inklusive einem Tresor für Zugangsdaten, der nur mit einem zusätzlichen Passwort oder meinem Fingerabdruck aufgeht, und einer direkten Verbindung zu meiner Buchhaltung. Das Ergebnis hat meine Erwartungen übertroffen. Es passt besser zu meiner Arbeit als das alte System je gepasst hat.

Diese Geschichte erzähle ich dir nicht, um anzugeben. Sondern weil sie zeigt, wie weit KI heute ist: Ein ganzes Programm entsteht in einem Nachmittag. Texte, Bilder und Videos entstehen in Minuten. Genau deshalb hat die EU jetzt eine Regel eingeführt, die uns alle betrifft: die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Sie gilt seit dem 2. August 2026. Und sie betrifft auch dich, ob du ein Theater leitest, einen Kunstort betreibst oder als Künstlerin oder Künstler arbeitest.

Ich habe mir die neuen Regeln genau angesehen. Hier erkläre ich dir so verständlich wie möglich, was du wissen musst.

Worum geht es bei der KI-Kennzeichnungspflicht?

Die EU hat ein Gesetz für Künstliche Intelligenz beschlossen: die KI-Verordnung, oft „AI Act" genannt. Ein Teil davon ist Artikel 50. Er regelt die Transparenz. Der Grundgedanke ist einfach und richtig: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben. Und sie sollen erkennen können, wann ein Bild, ein Video oder ein Text von einer KI stammt.

Seit dem 2. August 2026 gelten diese Regeln verbindlich. In Deutschland überwacht das die Bundesnetzagentur. Sie ist seit diesem Sommer die zentrale Aufsicht für KI.

Die wichtigste Unterscheidung: Anbieter oder Betreiber?

Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Pflichten du hast.

Anbieter sind die Firmen, die KI-Werkzeuge entwickeln und verkaufen. Also zum Beispiel die Unternehmen hinter ChatGPT, Claude oder Midjourney. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Systeme KI-Inhalte technisch markieren, mit unsichtbaren Wasserzeichen oder Daten in der Datei. Darum musst du dich nicht kümmern. Für ältere Werkzeuge gilt dafür noch eine Übergangsfrist bis Dezember 2026. Verlass dich also nicht darauf, dass die Technik das schon regelt: Dein sichtbarer Hinweis ist das, was zählt.

Betreiberinnen und Betreiber sind alle, die KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Also du, wenn du mit KI Texte schreibst, Bilder erstellst oder einen Chatbot auf deiner Website einsetzt. Für diese Rolle gelten eigene Pflichten. Um die geht es jetzt.

Ein Hinweis am Rande: Private Nutzung ist ausgenommen. Wer KI nur privat nutzt, muss nichts kennzeichnen.

Pflicht 1: Dein Chatbot muss sich zu erkennen geben

Hast du einen Chatbot auf deiner Website? Dann müssen deine Besucherinnen und Besucher von Anfang an wissen, dass sie mit einer KI schreiben. Ein einfacher Satz reicht: „Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten."

Wichtig: Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sichtbar sein. Ein Satz im Impressum genügt nicht. Die Ausnahme: Wenn es für alle offensichtlich ist, dass eine KI antwortet, braucht es keinen extra Hinweis. Im Zweifel würde ich den Hinweis immer setzen. Er kostet nichts und schafft Vertrauen.

Genau genommen richtet das Gesetz diese Pflicht an die Hersteller des Chatbots: Sie müssen ihn so bauen, dass er sich zu erkennen gibt. In der Praxis liegt es trotzdem bei dir. Du wählst das Werkzeug, du schaltest den Hinweis frei, und dein Name steht auf der Website. Und wer sich einen Chatbot selbst zusammenbaut, etwa mit einem Baukasten, gilt schnell selbst als Anbieter.

Pflicht 2: KI-Bilder, -Videos und -Töne, die echt wirken

Hier wird es für die Kulturszene besonders wichtig. Das Gesetz nennt solche Inhalte „Deepfakes". Gemeint ist: Ein Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme, die von KI erzeugt oder verändert wurde und die echt wirkt. Zum Beispiel ein Foto, das eine reale Person zeigt, die das nie getan hat. Oder eine Stimme, die klingt wie ein echter Mensch.

Solche Inhalte musst du klar kennzeichnen, wenn du sie veröffentlichst. Zum Beispiel mit einer Bildunterschrift: „Dieses Bild wurde mit KI erzeugt."

Und jetzt die gute Nachricht für alle Kulturschaffenden: Für künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke gilt eine mildere Regel. Du musst die KI-Nutzung offenlegen, aber so, dass sie das Werk nicht stört. Ein Hinweis im Programmheft, im Abspann oder in der Werkbeschreibung reicht. Niemand verlangt einen Warnhinweis quer über deiner Videokunst.

Aber Vorsicht: Diese Ausnahme gilt für das Werk selbst, nicht für die Werbung dafür. Das KI-Bild auf dem Plakat, im Social-Media-Post oder auf der Website ist Marketing, kein Kunstwerk. Die EU-Kommission hat das in ihren Leitlinien vom Juli 2026 klargestellt: Was informiert oder wirbt, muss ganz normal gekennzeichnet werden.

Ein rein erfundenes KI-Bild ohne Bezug zu echten Personen oder Orten, etwa eine abstrakte Illustration für deinen Newsletter, fällt nicht unter diese Pflicht. Kritisch wird es, wenn Inhalte echt wirken und täuschen könnten. Das gilt auch für ein fotorealistisches Bild einer Person, die es gar nicht gibt: Wenn es wie ein Foto aussieht, braucht es den Hinweis.

Ein Beispiel aus diesem Beitrag: mein eigenes Foto

Das Beitragsbild oben zeigt mich an meinem neuen CRM. Das Foto ist echt. Ich habe es an meinem Esstisch mit dem Handy aufgenommen. Aber ich habe es mit ChatGPT bearbeiten lassen: Aus dem Hochformat wurde ein Querformat, der Hintergrund wurde ergänzt, das Licht verbessert. Der Blumenstrauß und die Kaffeetasse standen nie auf dem Tisch. Die KI hat sie dazuerfunden.

Genau das ist der Fall, um den es in Pflicht 2 geht: Ein Bild zeigt eine reale Person, wirkt wie ein echtes Foto und stammt zum Teil von einer KI. Wer es sieht, kann nicht erkennen, was echt ist und was nicht. Deshalb steht unter dem Bild ein Hinweis. Für die Version, die ich auf LinkedIn zeige, gilt dasselbe.

Ist das übertrieben? Man könnte einwenden: Ich saß ja wirklich dort, und Nachbearbeitung gab es schon immer. Die Verordnung nimmt einfache Korrekturen wie Zuschneiden, Helligkeit oder Farben ausdrücklich aus. Aber sobald die KI Dinge ins Bild setzt, die es nicht gab, ist die Grenze überschritten. Und ehrlich: Ein Hinweis in einer Zeile kostet mich nichts. Er nimmt dem Bild nichts. Er zeigt nur, dass ich ernst meine, was ich hier schreibe.

Pflicht 3: KI-Texte zu Themen, die die Öffentlichkeit betreffen

Veröffentlichst du Texte, die von einer KI geschrieben wurden und die Öffentlichkeit informieren, etwa über Politik, Gesundheit oder gesellschaftliche Themen? Dann musst du das kennzeichnen.

Aber auch hier gibt es eine wichtige Ausnahme, und sie betrifft die meisten von uns: Wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Konkret: Du lässt dir von einer KI einen Entwurf für deinen Blogbeitrag schreiben. Du liest ihn gründlich, änderst ihn, stehst mit deinem Namen dafür ein. Dann musst du nichts kennzeichnen.

Das bedeutet aber auch: Die Prüfung muss echt sein. Ungelesen veröffentlichen und hoffen reicht nicht.

Übrigens: Auch dieser Beitrag ist mit KI-Unterstützung entstanden. Geprüft, überarbeitet und verantwortet habe ich ihn selbst. Genau so funktioniert die Ausnahme.

Was passiert bei Verstößen?

Die Bußgelder klingen erst einmal erschreckend: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes. Bevor du jetzt nervös wirst: Für kleine Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag. Und die Behörden müssen die Größe und die wirtschaftliche Lage kleiner Betriebe ausdrücklich berücksichtigen. Niemand wird ein kleines Kulturhaus wegen einer fehlenden Bildunterschrift ruinieren.

Trotzdem: Die Pflicht gilt. Und sie ist mit wenig Aufwand erfüllbar. Es gibt also keinen Grund, sie zu ignorieren. Beruhigend ist auch: Bilder und Videos, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind und schon online waren, musst du nicht rückwirkend kennzeichnen. Bei Texten zählt allerdings der Tag der Veröffentlichung, nicht der Tag, an dem die KI sie geschrieben hat.

Deine Checkliste: In fünf Schritten auf der sicheren Seite

  1. Sammle deine KI-Berührungspunkte. Wo nutzt du KI? Website-Texte, Social Media, Bilder, Newsletter, Chatbot? Schreib alles auf.
  2. Prüfe jeden Punkt mit drei Fragen. Wirkt der Inhalt echt, obwohl er künstlich ist? Informiert der Text über Themen von öffentlichem Interesse? Und falls ja: Hat ein Mensch den Text geprüft und trägt die Verantwortung? Kennzeichnen musst du nur echt wirkende Inhalte und ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen. Geprüfte und verantwortete Texte sind frei.
  3. Bau klare Hinweise ein. Beim Chatbot: ein Satz zu Beginn. Bei Bildern: eine Bildunterschrift. Bei Kunstwerken: ein Hinweis im Begleittext. Sichtbar, verständlich, barrierefrei. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche KI-Symbole veröffentlicht, die du nutzen kannst. Pflicht sind sie nicht, ein klarer Satz reicht.
  4. Regle die Verantwortung. Wer prüft bei dir KI-Texte vor der Veröffentlichung? Leg das fest, auch im kleinen Team, auch als Einzelperson. Diese Prüfung ist deine wichtigste Absicherung.
  5. Halte fest, was du tust. Ein kurzes Dokument mit Datum reicht: Hier nutzen wir KI, so kennzeichnen wir, diese Person prüft. Falls je eine Behörde fragt, kannst du zeigen, dass du das Thema ernst nimmst. Und bei Fragen hilft der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur, der ausdrücklich für kleine Unternehmen gedacht ist.

Mein Fazit

Ich finde diese Regeln richtig. Sie schützen das, wovon Kultur lebt: Vertrauen und Echtheit. Und sie sind machbar. Die meisten von uns brauchen dafür einen Nachmittag, nicht eine Rechtsabteilung.

KI kann dir enorm viel Freiraum schenken. Mein selbst gebautes CRM erinnert mich jeden Tag daran. Aber zu einem guten Umgang mit KI gehört Offenheit darüber, wo sie im Spiel ist. Das ist keine Last. Das ist eine Haltung.

Wenn du unsicher bist, wo deine Organisation steht: Melde dich gern. Ich schaue mit dir gemeinsam auf deine Website, deine Kanäle und deine Werkzeuge. Dann lösen wir das, ohne Drama und ohne Fachchinesisch.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage nach bestem Wissen, Stand September 2026, einschließlich der Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 vom Juli 2026. Er ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen hilft dir eine Kanzlei mit Schwerpunkt IT- und Medienrecht.

Antonia Bahr
Antonia Bahr

Werkstatt für digitale Kuration. Ich helfe Kunst und Kultur, digital sichtbar zu werden, mit Klarheit, Haltung und passenden Werkzeugen.

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